Zwangsversteigerungen im Landkreis Hof
Im Landkreis Hof sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Hof
- Zweifamilienwohnhaus mit Windfang, Doppelgarage6. Oktober 2026Zweifamilienwohnhaus mit Windfang, Doppelgarage in Schwarzenbach am Wald95131 Schwarzenbach am WaldAmtsgericht Hof150.000 €
- unbebautes Grundstück (baureifes Land im Gewerbegebiet)12. Oktober 2026unbebautes Grundstück (baureifes Land im Gewerbegebiet) in Konradsreuth95176 KonradsreuthAmtsgericht Hof37.000 €
- Einfamillienhaus2. November 2026Einfamillienhaus in Schwarzenbach a. Wald95131 Schwarzenbach a. WaldAmtsgericht Hof153.000 €
- mit Fabrikgebäude bebautes Grundstück23. November 2026mit Fabrikgebäude bebautes Grundstück in Schauenstein95197 SchauensteinAmtsgericht Hof1 €
- Werkstattgebäude mit Büro- und Sozialräumen15. Dezember 2026Werkstattgebäude mit Büro- und Sozialräumen in Rehau95111 RehauAmtsgericht Hof799.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Hof
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Hof?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Hof 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Hof?
Der nächste Termin ist am 6. Oktober 2026 um 10:00: Zweifamilienwohnhaus mit Windfang, Doppelgarage in Schwarzenbach am Wald, Amtsgericht Hof.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Hof zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Hof. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Hof?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 150.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.